Am 21.5.2024 hat der EU-Rat den AI-Act endgültig beschlossen. Für Hersteller von Medizinsoftware mit KI gelten damit Übergangsfristen zur Umsetzung, abhängig von der im AI-Act definierten Risikoklasse.
Ansätze zur Implementierung von KI in Medizinprodukten gibt es schon jetzt immer häufiger. Gerade im Bereich der Psychotherapie wird laut dem Digital Health Newsletter des Handelsblatts Potenzial gesehen: Wissenschaftler der Universität Stanford hätten beobachtet, dass sich 10 Prozent der ChatGPT-Nutzer mit mentalen Problemen ratsuchend an die KI wenden. Dabei ist dieser Anwendungsfall gar nicht vorgesehen.
Die KI liefere auch in anderen Bereichen oft überraschend gute Antworten, zum Beispiel zur Behandlung von Brustkrebs. Dies lege beispielsweise die Möglichkeit nahe, einen Chatbot mit spezifischen Daten wie einer medizinischen Leitlinie zu trainieren. Ein solcher Chatbot könnte Fragen womöglich schneller beantworten als jedes medizinische Personal und so eventuell zur zeitlichen Entlastung von Ärztinnen und Ärzten führen. Was Hersteller aktuell häufig abhält, spezialisierte Produkte zu entwickeln, sind die strengen Regularien für Medizinprodukte (z.B. MDR).
Über den Beschluss des AI-Acts berichtete das Handelsblatt: https://www.handelsblatt.com/inside/digital-health/ai-act-welche-fristen-gelten-/29812950.html