Der bisher zweite Antrag auf Vergütung nach PECAN ist in Frankreich abgelehnt worden.
Die Begründung für die Ablehnung lautet folgendermaßen:
- Der Nachweis des klinischen Nutzens erfolgte lediglich aufgrund einer Literaturrecherche. Deren Daten kommen aber vor allem aus den USA und nur 20 Prozent der Studien wurden an der beabsichtigten Patientenpopulation durchgeführt.
- Die einbezogenen Studien konnten außerdem nur eine moderate Wirksamkeit nachweisen.
- Eine in Frankreich laufende Studie mit der digitalen Therapie ist noch nicht abgeschlossen.
Die HAS (Haute Autorité de Santé) verwies den Hersteller jedoch ausdrücklich auf die Möglichkeit, sich nach abgeschlossener Studie direkt auf die dauerhafte Vergütung über die Aufnahme in die LPPR zu bewerben.
Eine detaillierte Darstellung der Vergütung von DiGA in Frankreich erhalten Sie wie immer in unserem Fachartikel unter PECAN & DMD – Leitfaden für DiGA in Frankreich