PHARMA-LEITFADEN

DiGA-Daten gesetzeskonform nutzen

DSGVO & DiGAV: Wie Sie Patientendaten legal für Vertrieb und R&D von Arzneimitteln nutzen (2024)

Whitepaper-Deckblatt: DiGA Daten nutzen

Inhalt

  • Wie Pharma-Unternehmen DiGA-Daten nutzen können
  • Rechtlicher Rahmen für die Verwendung von DiGA-Daten
  • Was ist nicht erlaubt?
  • Lösung zur gesetzeskonformen Daten-Verarbeitung

    Pharmazeutische Unternehmen profitieren stark von Real-World-Daten über die Zielgruppe der eigenen Arzneimittel. Diese Real-World-Daten helfen z.B. beim Vertrieb von Medikamenten oder der Entwicklung neuer Präparate. Daher versuchen immer mehr Pharma-Unternehmen, Ihre Palette um digitale Produkte zu erweitern. Ziel dabei ist vor allem, mit diesen Produkten Daten über die eigenen Kunden zu generieren – zum Beispiel mit DiGA.

    Wie kann man nun mit einer DiGA flächendeckend Daten sammeln, um diese dann für Research & Development oder die Vermarktung von Arzneimitteln zu nutzen?

    Gesetze wie die DiGA-Verordnung (DiGAV) und die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) definieren strengen Rahmenbedingungen für den Datenschutz.

    Auf diese Fragen geben wir Ihnen im Rahmen dieses Whitepapers eine klare Antwort.

    Exklusive Einblicke: In unseren 18-seitigen Insider-Report

    Whitepaper "DiGA-Daten nutzen" - Preview
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