PHARMA-LEITFADEN
DiGA-Daten gesetzeskonform nutzen
DSGVO & DiGAV: Wie Sie Patientendaten legal für Vertrieb und R&D von Arzneimitteln nutzen (2024)
Inhalt
- Wie Pharma-Unternehmen DiGA-Daten nutzen können
- Rechtlicher Rahmen für die Verwendung von DiGA-Daten
- Was ist nicht erlaubt?
- Lösung zur gesetzeskonformen Daten-Verarbeitung
Pharmazeutische Unternehmen profitieren stark von Real-World-Daten über die Zielgruppe der eigenen Arzneimittel. Diese Real-World-Daten helfen z.B. beim Vertrieb von Medikamenten oder der Entwicklung neuer Präparate. Daher versuchen immer mehr Pharma-Unternehmen, Ihre Palette um digitale Produkte zu erweitern. Ziel dabei ist vor allem, mit diesen Produkten Daten über die eigenen Kunden zu generieren – zum Beispiel mit DiGA.
Wie kann man nun mit einer DiGA flächendeckend Daten sammeln, um diese dann für Research & Development oder die Vermarktung von Arzneimitteln zu nutzen?
Gesetze wie die DiGA-Verordnung (DiGAV) und die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) definieren strengen Rahmenbedingungen für den Datenschutz.
Auf diese Fragen geben wir Ihnen im Rahmen dieses Whitepapers eine klare Antwort.