Das Handelsblatt berichtete Anfang April im Digital-Health Newsletter: Die Online-Hautarztpraxis Dermanostic hat die Zertifizierung als Medizinprodukt der Klasse IIa erhalten.
Hinter dieser formalen Anerkennung steht jedoch eine längere Auseinandersetzung mit dem Wettbewerber OnlineDoctor, der gegen Dermanostic im vergangenen Jahr geklagt hatte – mit dem Vorwurf, nicht ausreichend zertifiziert zu sein. Beide Anbieter haben zur fraglichen Zeit um eine Krankenkassenausschreibung konkurriert und bieten ein sehr ähnliches Angebot im Bereich der teledermatologischen Ersteinschätzung.
Die Gerichte bestätigten schließlich die Notwendigkeit einer IIa-Zertifizierung für diese Art von Anwendungen. Während OnlineDoctor sein Angebot nach der Übergangsregelung der MDR noch unter der Klasse I MDD anbietet, überholte Dermanostic nun den Konkurrenten – betont aber, dass dieser Schritt ohnehin geplant gewesen sei.
Lesen Sie mehr über die Unterschiede zwischen Risikoklasse I und IIa in unserem Blogartikel MDR Risikoklasse I vs. IIa: Unterschiede für Software-Medizinprodukte