Bisher gibt es noch keine einzige zugelassen DiPA (Digitale Pflegeanwendung). Im Gegensatz zu ihrem Pendant DiGA (Digitale Gesundheitsanwendung) ist sie also noch weit davon entfernt, im Versorgungsalltag Pflegender und Gepflegter anzukommen.

Ein Gesetzesentwurf zur „Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege“ soll dem nun Abhilfe schaffen:

  • Es ist geplant, den einheitlichen monatlichen Leistungsanspruch aufzuteilen in einen Anspruch auf DiPA und ergänzende Unterstützungsleistungen.
  • Eine für Hersteller zentrale Änderung wird bei der Zulassung geplant: Es soll nun nach dem Vorbild DiGA ebenfalls die Möglichkeit zu einer Zulassung auf Probe geben, während der der Nutzen der Anwendung nachgewiesen werden kann.
  • Dabei ist es möglich, auch einen positiven Nutzen über die Unterstützung der Pflegenden nachzuweisen, ohne direkt eine Auswirkung auf die Pflegebedürftigkeit zu haben.

Der Entwurf ist auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums nachzulesen: Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege