Der Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung kritisiert den aktuellen Entwurf zur DiGA-Verordnung per E-Rezept, da dieser Zugangshürden schafft und die Versorgung der Patienten erschwert.
Der Entwurf der gematik sieht vor, dass die Zusendung des Freischaltcodes, der für die Nutzung der DiGA notwendig ist, über die E-Rezept-App erfolgt. Zur Nutzung der Funktion in der E-Rezept-App ist zusätzlich die Registrierung zur Gesundheits-ID notwendig. Eine Einlösung über ein Papierrezept ist nicht vorgesehen.
Der SVDGV befürchtet, dass durch die komplexe Nutzung der E-Rezept-App und die geringe Verbreitung viele Patienten nicht auf DiGA zugreifenkönnen.
Zusätzlich werden die Freischaltcodes auch im neuen Verfahren von den Krankenkassen in einem manuellen Prozess erzeugt. Es handele sich hier also laut SVDGV um eine unvollständige Digitalisierung, die den Versicherten keine Vorteile bringe.
Der Verband fordert eine grundlegende Überarbeitung des Entwurfs und schlägt automatisierte Freigabeprozesse vor, um den Zugang zu DiGA zu erleichtern. Zudem sollen alternative Einlösewege wie das eGK-CardLink-Verfahren und ein QR-Code-Verfahreneingeführt werden.
Ein weiteres Anliegen ist die stärkere Einbindung der DiGA-Hersteller zur Unterstützung bei der Aktivierung von DiGA. Die vorgeschlagenen Änderungen sollen eine patientenfreundlichere, effizientere und barrierefreie Versorgung gewährleisten.
Außerdem fordert der SVDGV die Erfassung wesentlicher Kennzahlen des neuen Verfahrens, um den Prozess in Zukunft laufend verbessern zu können.
Lesen Sie hier die vollständige Stellungnahme:
https://digitalversorgt.de/wp-content/uploads/2024/07/Stellungnahme_DiGA-Verordnung-E-Rezept.pdf