Neben dem Roll-out der ePA gibt es noch einen weiteren Meilenstein in der Digitalisierung von Gesundheitsdaten: Bereits am 25. März trat die Verordnung zum Europäischen Gesundheitsdatenraum (European Health Data Space, EHDS) in Kraft. Die Übergangsphase beginnt nun.
Doch erst im März 2027 legt die EU fest, wie die Verordnung konkret umgesetzt wird, mit Auswirkungen auf Patientinnen und Patienten ist also noch nicht zu rechnen.
- Ab 2029 soll es dann möglich sein, Patientendaten und E-Rezepte innerhalb der EU auszutauschen.
- Ab 2031 solle andere Daten wie Röntgenbilder oder Laborbefunde folgen.
- Zuletzt soll ab 2034 auch die Beteiligung von Nicht-EU-Staaten möglich werden.
Die Verordnung ist in erster Linie für Herstellern von EHR (Electronic Health Record) relevant. Doch auch Medizinprodukte können betroffen sein, wenn diese z.B. über eine Schnittstelle zu einem EHR-System verfügen.
Prüfen Sie also zeitnah, inwiefern die Verordnung für Sie relevant ist.
Weitere Informationen veröffentlichte das Bundesgesundheitsministerium unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/internationale-gesundheitspolitik/europa/europaeische-gesundheitspolitik/ehds.html