Die Bundesärztekammer, die Bundespsychotherapeutenkammer, der Verband der Privaten Krankenversicherung und die Beihilfestellen haben neue Empfehlungen für die Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen veröffentlicht:
Seit 1. Juli 2024 können Psychotherapeuten die Verordnung von DiGA-Behandlungen auch für Privatversicherte abrechnen (analog zu GOÄ 804).
Damit soll ein einfacher Zugang zu Psychotherapie für Privatversicherte erreicht werden.
Die komplette Abrechnungsempfehlung finden Sie unter: https://www.pkv.de/fileadmin/user_upload/PKV/3_PDFs/GOAE-GOZ/B%C3%84K_BPtK_PKV-Beihilfe_-_Abrechnungsempfehlung_Psychotherapie.pdf