Seit März 2023 steht der Beschluss der französischen Regierung, ein einheitliches Verfahren für die Anerkennung und Erstattung digitaler Gesundheitsanwendungen zu schaffen.
Nun ist auch klar, mit welchen Beträgen DiGA-Hersteller in Frankreich kalkulieren können. Pro Patient kann in Rechnung gestellt werden:
- einmalig eine Anfangspauschale von 435 € (inkl. MwSt.) für die Nutzungsdauer von maximal drei Monaten
- ein monatlicher Pauschalbetrag von 38,30 € (inkl. MwSt.), welcher im Anschluss an die Nutzungsdauer der initialen drei Monate verrechnet wird
- ein Höchstbetrag von 780 € (inkl. MwSt.) pro Jahr
Wird eine DiGA zum Beispiel sechs Monate lang genutzt, so können insgesamt 549,90 € erstattet werden.
Der Beschluss im französischen Original steht hier zum Download zur Verfügung: https://www.legifrance.gouv.fr/jorf/id/JORFTEXT000049467872