Im unserem September-Newsletter berichteten wir über den Entwurf zum Pflegekompetenzgesetz (PKG), der auch für DiPA Aufwind bringen soll.

Durch die Einführung eines Erprobungsjahres, die Erhöhung des finanziellen Versorgungsanspruchs und die Möglichkeit, die Wirksamkeit von DiPA auch über die Entlastung der Pflegenden nachzuweisen, sollen DiPA attraktiver werden.

Der Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung (SVDGV) hebt in seiner Stellungnahme zum Pflegekompetenzgesetz zusätzliche Aspekte hervor, die darauf abzielen, das Interesse an der DiPA weiter zu steigern.

Es wird vorgeschlagen,

  • den Anwendungsbereich von DiPA auf die teilstationäre Pflege auszuweiten.
  • deutlicher hervorzuheben, dass DiPA auch zur Wissensvermittlung oder der Verwaltung von Pflegeleistungen dienen können.
  • dass die monatliche Erstattung von 40 Euro pro DiPA gewährleistet wird. Pflegebedürftige sollen einen Anspruch auf maximal zwei DiPA gleichzeitig haben. Für ergänzende Unterstützungsleistungen soll ein Jahresbudget von 360€ festgelegt werden.
  • die Pflegebegutachtung zu digitalisieren, um die Transparenz, Objektivität und die Effizienz zu erhöhen
  • bundesweit einheitliche Standards zu ermöglichen, indem das Regionalprinzip in der Pflege aufgehoben wird. Üblicherweise werden Pflegedienste und -einrichtungen nämlich bisher auf regionaler Ebene organisiert und angeboten. Dies mache für digitale Angebote aber keinen Sinn.

Hier lesen Sie die gesamte Stellungnahme des SVDGVhttps://digitalversorgt.de/wp-content/uploads/2024/09/Stellungnahme-Pflegekompetenzgesetz-PKG.pdf