Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) wurden vom Gesetzgeber als Äquivalent zu DiGA im Pflegebereich vorgesehen. Diese sollen den Alltag pflegebedürftiger Menschen und deren Umfeld durch Web- und Smartphone-Apps unterstützen.

Bisher sind sie jedoch noch nicht im Alltag der häuslichen Pflege angekommen.

Im November 2024 wurde der bisher einzige Antrag auf DiPA-Zulassung vom BfArM abgelehnt. Die App zur Sturzprävention des Start-ups Lindera schaffte die Aufnahme in das DiPA-Verzeichnis nicht.

Eine Begründung des BfArM bestand laut einem Interview im Handelsblatt Inside Digital Newsletter Health darin, dass in der Studie zum Nachweis des pflegerischen Nutzens keine Kontrollgruppe enthalten war, die keinerlei pflegerische Leistungen in Anspruch nimmt. Dem stehe laut Lindera jedoch der gesetzliche Anspruch auf Pflegeleistungen entgegen, wodurch eine solche Kontrollgruppe nicht möglich sei.

Diana Heinrichs (Gründerin von Lindera) fordert vom BfArM, die Bewertungsansätze für DiPA anzupassen und gibt sich laut Interview kämpferisch: „Wir sind zu 100 Prozent überzeugt: Unsere App erfüllt die Anforderungen an eine DiPA“.

Wenn Sie sich für DiPA interessieren, haben wir einen interessanten Artikel dazu auf unserem Blog: DiPA-Leitfaden: digitale Anwendungen für die Pflege