Im Gegensatz zur DiGA haben es Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) bisher schwer: Mangels erfolgreicher Zulassungen ist das DiPA-Verzeichnis bis heute leer. Das sogenannte BEEP-Gesetz (Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege) soll das ändern.

Ab 2026 könnten DiPA für bis zu zwölf Monate vorläufig ins DiPA-Verzeichnis aufgenommen werden, auch wenn der vollständige Nutzennachweis noch nicht vorliegt.

Voraussetzung ist ein entsprechendes Evaluationskonzept. Damit nähert sich das Verfahren dem bekannten DiGA-Fast-Track, der diese Art der Erprobung schon länger ermöglicht.

DiPA DiGA Abgrenzung

Unterschied zwischen DiGA & DiPA 

Vergütungsverhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband können parallel laufen. Der Anspruch auf Versorgung startet, sobald die Vergütung vereinbart ist. Diese gilt dann rückwirkend ab dem Tag der Verzeichnisaufnahme.

Zusätzlich steigen die Erstattungsbeträge: Für eine DiPA können künftig bis zu 40 Euro pro Monat abgerechnet werden. Hinzu kommen bis zu 30 Euro für ergänzende Leistungen wie Schulungen oder technische Unterstützung. Pflegebedürftige können damit monatlich bis zu 70 Euro erhalten. Bisher lag die Grenze bei 53 Euro.

Möglich mach dies der Beschluss des BEEP-Gesetzes. Dieses wurde von der aktuellen Koalition als Folgeentwurf des von der Ampelkoalition nicht mehr beschlossenen Pflegekompetenzgesetzes aufgelegt und Anfang November vom Bundestag verabschiedet.

Generell plant das BEEP-Gesetz weitere Schritte wie den Abbau von Dokumentationspflichten, mehr Entscheidungsbefugnisse für Pflegefachkräfte und die Einführung moderner, digital unterstützter Arbeitsprozesse, um den Pflegealltag insgesamt effizienter zu gestalten. Unter anderem gilt die Entlastung pflegender Angehöriger explizit als pflegerischer Nutzen. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.

Das Handelsblatt berichtet: Neues BEEP-Gesetz soll Zulassung von Pflege-Apps fördern

Aber: Kommt das BEEP überhaupt?

Doch trotz der positiven Perspektiven gibt es erhebliche Unsicherheiten, die den gesamten Plan gefährden könnten. Das BEEP-Gesetz steht aktuell auf der Kippe.

Wie der Tagesspiegel berichtet, ist das BEEP-Gesetz im Vermittlungsausschuss gelandet, was bedeutet, dass es sich derzeit auf Eis befindet.

Dies geschieht im Kontext eines komplexen politischen Spannungsfeldes, das durch die ungelöste Debatte über die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), die steigenden Sozialabgaben und die ungelöste Rentenreform zusätzlich belastet wird – mit direkten Auswirkungen auf die geplanten Reformen im Pflegebereich.

Der GKV-Spitzenverband und andere Akteure aus der Pflegebranche zeigen sich besorgt über die verzögerten Entscheidungen. Laut Experten könnte die weitere Verschiebung von grundlegenden Fortschritten, wie der Kompetenzsteigerung für Pflegefachkräfte und der faireren Anwerbung von Auszubildenden, zu einer weiteren Belastung des Pflegepersonals führen.

Ohne die schnelle Klärung der finanziellen Rahmenbedingungen für das Gesetz droht die gesamte geplante Entlastung und die Förderung von digitalen Pflegeanwendungen wie DiPA ins Stocken zu geraten.

Zum Beitrag im Tagesspiegel: GKV-Beitragsdebatte: Es geht ums große Ganze