Das Wirtschaftlichkeitsgebot (§ 12 SGB V) verpflichtet Krankenkassen, die Leistungen so zu erbringen, dass sie sachlich notwendigausreichend und wirtschaftlich sind und keine unnötigen Kosten verursachen.

Gleichzeitig dürfen die Leistungen Qualität und Wirksamkeit der Versorgung nicht beeinträchtigen.

Nun veröffentlichte die AOK Baden-Württemberg kürzlich eine Mdung, dass sie ab dem 2. Quartal 2026 mit der Wirtschaftlichkeitsprüfung auch bei DiGA beginnen werde.