Ab dem 01.07.2027 verpflichtet § 374a SGB V bestimmte Hersteller von Hilfsmitteln und Implantaten, interoperable Schnittstellen bereitzustellen, damit Gesundheitsdaten aus ihren Produkten standardisiert an eine im DiGA-Verzeichnis gelistete DiGA übertragen werden können.  Betroffen sind Hersteller, deren Produkte über die GKV abgerechnet werden und deren Geräte Patientendaten elektronisch an Hersteller-Backends übertragen.

In der Praxis betrifft das typischerweise vernetzte Medizinprodukte wie z. B. kontinuierliche Glukosemesssysteme, Insulinpumpen oder smarte Orthesen. Diese müssen künftig eine standardisierte Schnittstelle anbieten, damit Gesundheitsdaten bei Bedarf automatisiert an eine DiGA übertragen und dort weiterverarbeitet werden können; die technischen Spezifikationen stellt u. a. das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte über den HIIS-Server bereit.