Am 11. Februar 2026 hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die Weiterentwicklung der Digitalisierungsstrategie für das Gesundheitswesen und die Pflege veröffentlicht.

Für DiGA-Hersteller und Medizinprodukt-Unternehmen sind unter anderem drei geplante Maßnahmen relevant:

  • DiGA/DiPA und ePA: DiGA und DiPA können zukünftig nicht nur Daten in die elektronische Patientenakte (ePA) schreiben, sondern auch Daten aus der ePA auslesen, sofern dies für eine Personalisierung der Anwendung erforderlich ist. Damit wird ein bidirektionaler Datenaustausch zwischen DiGA und ePA möglich.
  • Telemedizinische Versorgungskonzepte: In DiGA sollen künftig auch umfassendere telemedizinische Versorgungskonzepte integriert werden können.
  • Künstliche Intelligenz: Als Ziel wird definiert, dass KI-gestützte Dokumentation bis 2028 in mehr als 70 % der Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen aktiv genutzt wird. Das Forschungsdatenzentrum Gesundheit soll „KI-fähig“ ausgebaut werden, um eine verbesserte Datennutzung für die Testung, das Training und die Validierung von KI-Anwendungen zu ermöglichen. Bis Ende 2028 solle es dann auch Blueprints für die Konformitätsbewertungsunterlagen für KI-Anwendungen im Gesundheitswesen geben.

Das Bundesgesundheitsministerium stellt bereits für das erste Quartal 2026 einen Referentenentwurf für ein „Gesetz für digitale Versorgung und den Gesundheitsdatenraum“ in Aussicht, der die zentralen Ziele der Strategie rechtlich verankert.

Hier können Sie das Strategiepapier herunterladen: Weiterentwicklung Digitalisierungsstrategie