Die EU-Kommission veröffentlichte am 26. November 2025 ihre Entscheidung über die verpflichtende Nutzung folgender EUDAMED-Module:

  • Registrierung von Wirtschaftsakteuren
  • UDI-Datenbank und Geräte-Registrierung
  • Systeme zu Benannten Stellen und Zertifikaten
  • System für die Marktüberwachung

Ein unabhängiges Audit bestätigte vorab die volle Funktionalität der genannten Module.

Damit begann die sechsmonatige Übergangsfrist bis zur verpflichtenden Nutzung gemäß MDR/IVDR ab dem 28. Mai 2026.

Lesen Sie die Mitteilung der EU-Kommission hier: The EUDAMED four first modules will be mandatory to use as from 28 May 2026