Die EU-Kommission veröffentlichte am 26. November 2025 ihre Entscheidung über die verpflichtende Nutzung folgender EUDAMED-Module:
- Registrierung von Wirtschaftsakteuren
- UDI-Datenbank und Geräte-Registrierung
- Systeme zu Benannten Stellen und Zertifikaten
- System für die Marktüberwachung
Ein unabhängiges Audit bestätigte vorab die volle Funktionalität der genannten Module.
Damit begann die sechsmonatige Übergangsfrist bis zur verpflichtenden Nutzung gemäß MDR/IVDR ab dem 28. Mai 2026.
Lesen Sie die Mitteilung der EU-Kommission hier: The EUDAMED four first modules will be mandatory to use as from 28 May 2026