Der am 29.4.26 im Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf zur Stabilisierung der GKV-Beiträge reagiert auf steigende Ausgaben im Gesundheitssystem und sieht ein breites Maßnahmenpaket zur Kostendämpfung vor, das in Politik und Verbänden bereits kritisch diskutiert wird.
Der Entwurf in der öffentlich einsehbaren Fassung sieht auch Anpassungen für DiGA vor. Im Fokus stehen insbesondere Änderungen an den Vergütungsmechanismen nach § 134 SGB V.
Die Änderungen im Überblick:
- Einführung verpflichtender Preisabschläge in Abhängigkeit von Abgabemengen
→ Vergütungsbeträge sinken mit steigender Nutzung der DiGA stufenweise ab
- Neuer Höchstbetrag auch für nicht gruppenfähige DiGA
→ Auch individuelle oder spezialisierte Anwendungen unterliegen künftig einer Preisobergrenze
- Ausweitung von Beitragssatzstabilität auf Selektivverträge
→ Vergütungen in Einzelverträgen werden stärker an allgemeine Ausgabenbegrenzungen gebunden
Der SVDGV bewertet diese Punkte in seiner Stellungnahme kritisch und sieht speziell bei den geplanten Preis-Mengen-Mechanismen sowie den pauschalen Höchstbeträgen Abweichungen von der bisherigen, stärker nutzenbasierten Vergütungslogik.