Der Anbieter der Adipositas‑App Oviva Direkt hatte gegen ein Urteil des Landgerichts Potsdam Berufung eingelegt. Die Berufung wurde nun vom Brandenburgischen Oberlandesgericht zurückgewiesen.
Hintergrund war eine Klage der Wettbewerbszentrale, die bemängelt hatte, dass ein von Oviva per Telefax an Hausarztpraxen verschicktes Schreiben unzulässige Werbung darstellte. Das Gericht sah in dem Schreiben demnach keine rechtmäßige Form der Werbung und bestätigte damit das Urteil der ersten Instanz. Damit bleibt für Oviva nicht nur das Urteil bestehen, sondern der Versuch, das Urteil mit Berufung anzufechten, ist endgültig gescheitert.
Das Handelsblatt berichtet darüber: Gerichtsurteil: Brandenburger Oberlandesgericht weist Berufung von Oviva zurück