Ab dem 1. Juli 2026 übernimmt die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) die Kosten für digitale Gesundheitsanwendungen zur Behandlung von Depressionen:
Digitale Anwendungen zur kognitiven Verhaltenstherapie (CBT) für Patienten mit leichten bis mittelschweren depressiven Episoden sowie wiederkehrenden depressiven Störungen werden erstattet.
Diese digitalen Therapieangebote richten sich an Personen, die an Depressionen leiden und Unterstützung benötigen, entweder als Ergänzung zur traditionellen Psychotherapie oder als Überbrückung bis zum Beginn einer Psychotherapie.
Damit die Kostenübernahme durch die OKP greift, müssen die Anwendungen von einer Ärztin oder einem Arzt mit dem entsprechenden Fachtitel verschrieben werden. Außerdem muss die Anwendung den Vorgaben der Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) entsprechen.
Konkret handelt es sich bei der als erstes gelisteten Anwendung um die in Deutschland dauerhaft gelistete DiGA deprexis.
Lesen Sie mehr dazu in der Ankündigung des BAG: Digitale Therapie-Angebote können neu von Krankenversicherung übernommen werden