Das BfArM veröffentlichte aktualisierte Datenschutzkriterien für DiGA und DiPA.

Eigentlich sollen Hersteller ab dem 1. August 2024 durch die Vorlage eines Zertifikats die Erfüllung der Kriterien zum Datenschutz nachweisen. Es wird allerdings vom BfArm darauf hingewiesen, dass es derzeit noch keine akkreditierten Stellen für die Zertifizierung der Datenschutzkriterien gibt.

Bis konkrete Zeiträume genannt werden können, gilt weiterhin die Anlage 1 der DiGAV.

Da das Prüfzertifikat weiterhin in Entwicklung ist, können sich im Laufe der Ausarbeitung von Prüfkriterien und Prüfmethoden weiterhin auch Änderungen an den vorgestellten Datenschutzkriterien ergeben.

Die aktualisierten Prüfkriterien wurden unter diesem Link veröffentlicht: https://www.bfarm.de/DE/Medizinprodukte/Aufgaben/DiGA-und-DiPA/Datenschutzkriterien/_node.html