Zweiter PECAN Antrag in Frankreich abgelehnt

Der bisher zweite Antrag auf Vergütung nach PECAN ist in Frankreich abgelehnt worden. Die Begründung für die Ablehnung lautet folgendermaßen: Der Nachweis des klinischen Nutzens erfolgte lediglich aufgrund einer Literaturrecherche. Deren Daten kommen aber vor...

dermanostic darf App nach Anpassungen wieder anbieten

Regenold und Sträter Rechtsanwälte berichten auf LinkedIn von einer Entscheidung des OLG Hamburg: Die überarbeitete Hautarzt-App dermanostic fällt nicht mehr unter das verhängte Vertriebsverbot. Noch im Juni entschied das OLG, dass dermanostic die App zur ...

Lindera legt Widerspruch zur DiPA-Ablehnung ein

Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) wurden vom Gesetzgeber als Äquivalent zu DiGA im Pflegebereich vorgesehen. Diese sollen den Alltag pflegebedürftiger Menschen und deren Umfeld durch Web- und Smartphone-Apps unterstützen. Bisher sind sie jedoch noch nicht im Alltag...