Seit dem 1. Juli 2026 gilt Stufe I der anwendungsbegleitenden Erfolgsmessung (AbEM) für alle dauerhaft gelisteten DiGA.
Von DiGA-Herstellern sind laut § 23c Abs. 1 der DiGAV folgende Daten für das dritte und vierte Quaral des Jahres 2026 zu liefern:
“Die Ergebnisse der anwendungsbegleitenden Erfolgsmessung zur Dauer und Häufigkeit der Nutzung umfassen die Auswertung der von dem Beginn der Nutzung bis zum Ende der Anwendungsdauer erhobenen Daten
- zum Nutzungsumfang,
- zur Nutzungshäufigkeit und
- zum Abbruch der Nutzung.”
Genauere Informationen zu den geforderten Datensätzen finden Sie in Anlage 4 der DiGAV.
Die erste Datenlieferung an das BfArM ist bis zum 15. April 2027 vorgesehen, danach halbjährlich. Zusätzlich muss bereits ab 2026 mindestens 20 % der DiGA-Vergütung ergebnisabhängig sein.
Stufe II der anwendungsbegleitenden Erfolgsmessung (patientenberichteter Gesundheitszustand, Patientenzufriedenheit) startet ab 1. Juli 2027.
Lesen Sie dazu mehr auf der Website des BfArM: Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)
Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) kommt zudem zum 1. Januar 2027 ein mengenbezogener Abschlag auf die DiGA-Vergütungsbeträge. Der Abschlag orientiert sich an der jährlichen Abgabemenge je DiGA und reicht von mindestens 2 % bei mehr als 3.000 Abgaben bis mindestens 30 % bei mehr als 100.000 Abgaben pro Jahr.
An folgender Abstaffelung sollen sich die Vereinbarungspartner orientieren:
DiGA-Staffelung des mengenbezogenen Abschlags
Hintergrund sei die Kostenstruktur digitaler Güter: hohen Fixkosten für die Entwicklung stünden niedrige variable Kosten für Vervielfältigung und Vertrieb gegenüber; die niedrigen Grenzkosten bei hohen Abgabezahlen sollen über standardisierte Abschläge berücksichtigt werden.
Ergänzend sind verpflichtende Schwellenwerte sowie ein Höchstbetrag für DiGAs vorgesehen, die keiner Gruppe vergleichbarer Anwendungen zugeordnet werden können. Dieser Auffangwert wird nach der Leistungsinanspruchnahme gewichtet.
Der Beschlusstext ist hier abrufbar: Beschlussfassung des Bundestags (PDF)