Fast drei Jahre nach der letzten Version hat das BfArM die Version 1.3 des Leitfadens für digitale Pflegeanwendungen (DiPA) veröffentlicht. Damit sind die Änderungen der ersten DiPAV-Novelle nun auch im Leitfaden angekommen.

Die wichtigsten Neuerungen:

  • Erweiterter pflegerischer Nutzen: DiPA können jetzt auch allein auf die Entlastung pflegender Angehöriger und ehrenamtlich Pflegender abzielen.
  • Vorläufige Aufnahme: DiPA können für bis zu ein Jahr vorläufig ins Verzeichnis, wenn der erwartete Nutzen plausibel begründet wird und ein Evaluationskonzept einer unabhängigen Institution vorliegt.

Seit dem 01.01.2026 gilt außerdem der erhöhte Erstattungsrahmen: bis zu 40 Euro pro Monat für die DiPA plus bis zu 30 Euro für ergänzende Unterstützungsleistungen.

Den aktualisierten Leitfaden finden Sie hier.