Das BSI hat eine Prüfvorschrift zur Verfügung gestellt, die es Krankenkassen möglich macht, die Funktion des eRezepts in ihrer eigenen App anzubieten. Sie müssen dafür ein Sicherheitsgutachten einholen, das die Einhaltung der genannten Prüfvorschrift bestätigt. Dieses Gutachten muss anschließend noch vom BSI bestätigt werden.
Lesen Sie mehr dazu auf der Homepage des BSI: https://www.bsi.bund.de/DE/Service-Navi/Presse/Pressemitteilungen/Presse2024/240614_eRezept-Grundlage.html