Seit März 2023 können DiGA über das französische PECAN-Verfahren in einer Art Fast-Track zugelassen werden. Sie werden dann vorläufig von den Krankenkassen erstattet. Der vollständige Nachweis der klinischen Wirksamkeit muss dann am Ende dieser Periode vorgelegt werden, damit die DiGA dauerhaft erstattet wird.
Nach zwei Jahren gibt es nun eine Zwischenevaluation des Verfahrens. Dazu werden alle Interessierten Parteien aufgerufen, Ihre Erfahrungen oder Meinung zum PECAN-Verfahren über einen online Fragebogen zu teilen.
Wenn Sie sich im Detail für den französischen DiGA-Fast-Track interessieren, empfehlen wir Ihnen gerne unseren Fachartikel zum Thema: PECAN & DMD – Leitfaden für DiGA in Frankreich.