Seit 1. Juli 2026 hat die Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) der Schweizer Grundversicherung ein eigenes Kapitel für digitale Gesundheitsanwendungen (dGA). Die bisher einzige Position darin, 40.01.01.00.1, umfasst interaktive dGA zur kognitiven Verhaltenstherapie bei leichter bis mittelgradiger Depression, verordnet durch bestimmte Ärzte, ergänzend zu einer Psychotherapie oder bis zu deren Beginn.

Höchstvergütungsbetrag für die Depressions-Position

Beurteilt wurde dafür deprexis, die Position ist aber generisch. Der Höchstvergütungsbetrag (HVB) wird bereits nach dem neuen Berechnungsmodell für dGA bestimmt. Im Aufnahmeentscheid vom Dezember 2025 war er auf 171,32 CHF (ca. 185 €) pro Lizenz für 90 Tage festgesetzt. Weil noch keine Berechnungsgrundlage für dGA vorlag, wurde die Position bis Ende 2026 in Evaluation gesetzt.

Mit der Änderung vom 9. Juni 2026 hat das BAG ihn nach dem Modell neu berechnet und auf 193,32 CHF (ca. 209 €) angehoben. Das ist allerdings nur die Obergrenze dessen, was die Grundversicherung erstattet. Der tatsächliche Preis von deprexis liegt bei 271,32 CHF (ca. 293 €). Den Mehrbetrag von 78 CHF (ca. 84 €) übernimmt oft eine Zusatzversicherung. Ansonsten zahlen ihn die Versicherten selbst. Zum Vergleich: In Deutschland liegt der Herstellerpreis laut DiGA-Verzeichnis bei 228 € für 90 Tage. Die GKV übernimmt ihn vollständig.

So funktioniert das Berechnungsmodell

Das Berechnungsmodell arbeitet mit zwei Stufen. Zunächst deckt der HVB die laufenden Betriebs- und Wartungskosten sowie die auf drei Jahre verteilten Markteintrittskosten, bezogen auf die prognostizierte jährliche Zahl der Anwendungen, höchstens aber einen Ankerpreis, für den auch Preise vergleichbarer, dauerhaft gelisteter DiGA aus dem deutschen Verzeichnis herangezogen werden.

Der Schweiz wird dabei nur ein Anteil von 15% der Entwicklungs-, Betriebs- und Wartungskosten zugerechnet. Hinzu kommen pauschal 250.000 CHF für den Schweizer Markteintritt. Erreicht die seit Aufnahme kumulierte Vergütung der Position die Markteintrittskosten, gilt ein reduzierter HVB, der nur noch die laufenden Kosten deckt. Die Depressions-Position bleibt deshalb bis 30. Juni 2029 in Evaluation: Bis dahin prüft das BAG, ob diese Schwelle erreicht ist, und berechnet den reduzierten HVB dann mit Daten des Antragstellers.

Drei Anträge abgelehnt

Drei weitere dGA-Anträge hat das BAG abgelehnt, vor allem wegen unklarer Wirksamkeitsnachweise: für Borderline-Persönlichkeitsstörung sowie für physiotherapeutisches Training bei Rücken- und Hüftschmerzen und für die Überwachung von Makulaerkrankungen. Für Hersteller stellt sich die Frage, ob sich der Schweizer Markt nach Erreichen der Schwelle wirtschaftlich trägt.

Das angewendete Berechnungsmodell ist hier nachzulesen: Berechnungsmodell für den HVB von dGA (PDF)