Die Niederlande könnten einen vorläufigen Erstattungsweg für digitale Gesundheitsanwendungen nach dem Vorbild der deutschen DiGA bekommen. Am 29. September 2026 hat das niederländische Abgeordnetenhaus (Tweede Kamer) einstimmig einen Antrag angenommen, der die Regierung zu einem entsprechenden Vorschlag auffordert.
Was der Antrag fordert:
- Eine befristete, an Bedingungen geknüpfte Aufnahme CE-zertifizierter DiGA in das Basispaket der gesetzlichen Krankenversicherung
- Einen Weg für junge Unternehmen, innerhalb des Systems Evidenz aufzubauen, den es laut Antrag bisher kaum gibt
- Deutschland als ausdrückliches Vorbild: Dort werden Apps vorläufig erstattet und nach einer erfolglosen Erprobung wieder gestrichen
Grundlage ist ein Gutachten für das niederländische Gesundheitsministerium vom Dezember 2025, das kurzfristig eine vorläufige Erstattung empfiehlt.
Wie es weitergeht:
Der Antrag ist für die Regierung nicht bindend. Sie soll das Parlament vor der Voorjaarsnota 2027 über ihren Vorschlag informieren. Wie ein solcher Erstattungsweg ausgestaltet wird, ist noch offen.
Quellen:
- Tweede Kamer: Motie van het lid Claassen (Kamerstuk 31 765, Nr. 1004, Niederländisch)
- Hoogendoorn und Prenda Trupec: Financing and making available of digital health applications in Europe (PDF, Englisch)